| Steffisburg BE |
|
 |
Urgeschichte
Sie liegt im Dunkeln, weil nur sehr wenig Funde auf eine frühe
Besiedlung hinweisen.
Gallisch-römische Zeit
Helvetischen Ursprungs ist wohl der Flussname Zulg, vom gallischen
tulla = Graben. Golaten, der Name einer kleinen Schlucht des Bösbaches,
gibt deutlich das galloromanische golatta = kleines Tobel wieder. Auf
Reste eines römischen Gutshofes stiess man beim Bau der Verbandsmolkerei
im Schwäbis.
Völkerwanderungszeit
Unzweifelhafte Zeugen einer Besiedlung im Frühmittelalter sind
mehrere Bodenfunde und die alemannischen Flurnamen Ortbühl, Tüchtiwil,
Hardegg, Hartlisberg, Siglisberg u.a.
Spätes Mittelalter und Neuzeit
1133
Zum erstenmal erscheint der Ortsname Stevansburc in einer Urkunde.
Bis 1218 verwaltet Berchtold V. von Zähringen, der Gründer Berns,
unsere Gegend. Seine Erben sind die Kyburger.
Aus dem 12. Jahrhundert stammt der romanische Turm der Dorfkirche als
heute ältestes Baudenkmal unserer Gemeinde.
1385
Das Freie Gericht an der Louwinen mit den heutigen Gemeinden
Steffisburg, Heimberg, Brenzikofen, Herbligen, Fahrni, Unter- und Oberlangenegg,
Eriz, Horrenbach-Buchen, Homberg, Teuffenthal, Schwendibach, Goldiwil,
Heiligenschwendi und Sigriswil kommt an Bern.
1405
Das Frygricht Landrächt hält schriftlich altüberlieferte
Freiheiten und Rechte fest und regelt die Verwaltung des Freigerichts.
1471 und 1535 Erneuerung des Landbriefes.
1449
Die zwei grossen Grundherren von Steffisburg, das Kloster Interlaken
und der Ritter Heinrich Matter, übertragen der Dorfgemeinde die Rechte,
über die Allmend und den Wald zu wachen (Heinrich Matter gehören
u.a. das Höchhus, einige Mühlen, viele grosse Höfe, Rebberge
und mehrere Häuser im Dorf).
1471
Trennung der Freigerichte Steffisburg und Sigriswil.
1539
Die Steffisburger, vorab Statthalter Peter Surer, kaufen die Matterschen
Güter mit den Herrschaftsrechten. In Surers Amtszeit fällt der
Bau des Landhauses als Gerichtshaus der Landschaft Steffisburg
(heute Gasthof Landhaus).
1653
Die gereizte Stimmung der Steffisburger gegen die überhebliche
Obrigkeit zeigt sich im Bauernkrieg, in welchem Hauptmann und Statthalter
Hans Berger eine bedeutende Rolle spielt. Der Hinrichtung entzieht er
sich durch Flucht ins Ausland.
1798
Statthalter Kaspar Schweizer wehrt sich entschieden gegen die übertriebenen
Forderungen der einmarschierten Franzosen. Er wird während der Helvetik
für kurze Zeit erster Distriktsleiter unserer Landschaft.
1825
Die Dorfversammlung beschliesst Trennung der Burger- und Einwohnergemeinde.
Der Einwohnergemeinde werden das Waisen-, Armen-, Strassen-, Schwellen-
und Polizeiwesen übertragen.
1831
Nach dem Inkrafttreten der neuen Verfassung wird das Frygricht
Landrächt endgültig durch kantonale Gesetze abgelöst.
1861
Abschluss des sogenannten Ausscheidungsvertrages zwischen der Einwohnergemeinde
und der Burgergemeinde.
1947
Durch eine neue Gemeindeorganisation treten an Stelle der Gemeindeversammlung
die Urnenabstimmung und der Grosse Gemeinderat mit dem nun hauptamtlich
Gemeindepräsidenten an der Spitze.
|